musica instrumentalis
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Unterrichtsvertrag

1. Die Lehrkraft übernimmt den regelmäßigen Unterricht des Schülers/ der Schülerin in ei-nem der folgenden Lehrfächern: (Klavier, Musikalische Elementarerziehung, Musiktherapie.) Der Vertrag ist unbefristet. Eine Probezeit von 6 Monaten wird vereinbart. Während der Probezeit kann dieser Vertrag jederzeit zum Ende des Monats gekündigt werden.

2. Der Unterricht fin-det im Hause der Lehrkraft statt und wird erteilt als Einzelunterricht in Lektionen zu wöchentlich 30, 60, oder 90 Minuten, mit Ausnahme der amtlich festgelegten Schulferien und der gesetzlichen Feiertage. Für Lektionen im Hause des Schülers erhöht sich das Honorar in angemessener Weise (siehe Gebührenordnung).

3. Das Honorar beträgt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses monatlich ___ EUR als für alle 12 Monate des Jahres gleichbleibende Rate und ist zahlbar bis zum 10. jeden Monats. Der Honorarabrechnung liegt die Zahl von 40 Lektionen pro Jahr zugrunde.

4. Eine Erhöhung des Honorars hat nach Grundsätzen der Billigkeit zu erfolgen und muss mindestens vier Lektionen vorher mitgesteilt werden.

5. Für vom Schüler abgesagte oder versäumte Lektionen ist die Lehrkraft nicht ersatzpflichtig (§ 615 BGB); sie können vom Honorar nicht abgezogen werden. Bei längerer Erkrankung der Lehrkraft oder des Schülers/ der Schülerin entfällt das Honorar nach Ablauf von – 2 – Wochen. Aus anderen Gründen von der Lehrkraft abgesagte Stunden werden nachgegeben.

6. Dieser Vertrag kann nur zum 1. Januar, 1. April oder 1. Oktober eines Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von – 6 – Wochen und nur durch eingeschriebenen Brief rechtswirksam gekündigt werden.

7. Besondere Vereinbarungen: keine

Mit den vorstehenden Bedingungen und den mitgeteilten Honorarbestimmungen erkläre ich mich einverstanden und erkenne sie als rechtsverbindlich an.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

Hamburg im Dezember 2010